1. Wer kann bei der Online-Abstimmung mitmachen?
An der Online-Abstimmung über die Vorschläge im Bürgerhaushalt der Stadt Hohen Neuendorf 2020 können alle teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung mit einem Wohnsitz im Stadtgebiet Hohen Neuendorf gemeldet sind. Technische Voraussetzung ist der Besitz einer Mail-Adresse, an die der Link zur Abstimmung geschickt wird. Es gibt keine Altersbeschränkung. Über eine/n im Haushalt lebende/n Angehörige/n, die/der eine Mail-Adresse besitzt, können auch minderjährige Einwohnerinnen und Einwohner an der Abstimmung teilnehmen.
2. Wie kann ich an der Online-Abstimmung teilnehmen?
Um an der Abstimmung teilnehmen zu können, müssen sich die Nutzer/innen mit Name, Vorname, Anschrift und Mail-Adresse registrieren. Sie erhalten dann einen Link an die angegebene Mail-Adresse zur Freischaltung der Abstimmung.
3. Kann ich mehrmals abstimmen?
Mehrfachabstimmungen sind nicht zulässig. Bei festgestellten Mehrfachabstimmungen oder sonstigem Datenmissbrauch (z.B. Verwendung mehrerer Mail-Adressen, unberechtigte Eingabe von Daten Dritter o.Ä.) werden die betroffenen Datensätze inklusive der damit verbundenen Punkteabgabe gelöscht.
4. Wie erfolgt die Abstimmung?
Wie bei der regulären Abstimmung in den Vorjahren hat jede/r Teilnehmer/in fünf Punkte zur Verfügung, die er/sie beliebig auf verschiedene Vorschläge verteilen kann - von jeweils einem Punkt für fünf Projekte bis zu fünf Punkten für ein einzelnes Projekt. Zur besseren Orientierung sind die Vorschläge nach Kategorien geordnet, können aber auch über die jeweilige Vorschlags-ID gefunden werden. Ein Infokasten am Ende der Seite informiert darüber, wie viele Punkte Sie noch zur Verfügung haben.
5. Gibt es Alternativen zur Online-Abstimmung?
Wer keine Möglichkeit zur Online-Abstimmung sieht/hat, kann sich telefonisch an die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer (03303) 528-232 wenden. Er/sie erhält dann wahlweise Unterstützung bei der Online-Abstimmung oder die schriftliche Unterlagen zugeschickt. Die schriftlichen Unterlagen müssen bis spätestens 20.8. beantragt werden und bis spätestens 25.8. ausgefüllt wieder bei der Stadtverwaltung eingehen (Posteingang).
6. Was geschieht mit meinen Daten?
Die Daten werden ausschließlich zur Sicherung des ordnungsgemäßen Verfahrens erhoben und dienen der Prüfung zur Vermeidung von Missbrauch. Die Daten werden nicht weitergegeben. Nach Beendigung des Abstimmungszeitraums werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht (siehe Datenschutz).